Archive für Beiträge mit Schlagwort: Wasserwirtschaft

Wasserwirtschaft

Erfahrungsaustausch auf der MS Burgund

Koblenz, 05.06.12. Die Spitzen der Wasserwirtschaftsverwaltung von Rheinland-Pfalz und Luxemburg trafen sich zu einem Erfahrungsaustausch auf der MS Burgund in Trier. Das schwimmende Labor ist zurzeit auf der Mosel im Einsatz, um Proben zu nehmen und Messungen durchzuführen.

Von rheinland-pfälzischer Seite beteiligten sich Werner Theis, Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, Alfred Weinandy, Leiter der Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Trier der SGD Nord, sowie zwei Fischereibiologen aus dem Ministerium und dem Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht. Aus Luxemburg waren Dr. André Weidenhaupt, Direktor des luxemburgischen Wasserwirtschaftamtes, sein Stellvertreter Jean-Paul Lickes und Anne-Marie Reckinger zu dem Gespräch gekommen.

Im Mittelpunkt standen Fragen, die die gemeinsamen Grenzflüsse Mosel, Sauer und Our mit ihren komplizierten Rechtsverhältnissen betreffen. Nach dem Staatsvertrag gelten dort die Rechtsgrundlagen beider Staaten. Die rheinland-pfälzische Delegation stellte Untersuchungen zur Fischqualität in Mosel und Saar vor. Außerdem wurden Projekte zur Durchgängigkeit der gemeinsamen Staustufen, Hochwasserschutzmaßnahmen an Sauer und Mosel sowie die Vorbereitungen zu weiteren Hochwasserpartnerschaften erörtert.

Wasserwirtschaft

Ministerin Höfken: „Wassercent kommt unseren Gewässern zugute“

Mainz, 03.05.12 Der rheinland-pfälzische Landtag hat am Mittwoch über den Gesetzentwurf der Landesregierung zum so genannten Wassercent beraten. „Das Wasserentnahmeentgelt kommt dem Schutz unserer kostbaren Ressource Wasser unmittelbar zugute“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken. Mit dem Verursacherprinzip – wer Wasser nutzt, bezahlt – erfülle die Landesregierung den Auftrag der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Rheinland-Pfalz sei das dreizehnte Bundesland, in dem zukünftig für die Entnahme von Grundwasser und von Wasser aus oberirdischen Gewässern ein Entgelt erhoben werde. „Bundesweit einmalig ist die vollständige Zweckbindung der Einnahmen. Das heißt, die Mittel dürfen nur zum Schutz der Gewässer im Land verwendet werden und versickern nicht im allgemeinen Haushalt“, betonte Höfken.

Das Gesetz zum Wasserentnahmeentgelt soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Vorgesehen sind drei verschiedene Entgeltsätze zwischen 0,9 und 6 Cent pro Kubikmeter Wasser. „Die Belastungen werden moderat sein. Auf jede Bürgerin und jeden Bürger in Rheinland-Pfalz kommen durchschnittlich drei Euro im Jahr zu, die sie über ihre Wasserrechnung bezahlen werden“, stellte Ministerin Höfken fest.

Die Ministerin wies darauf hin, dass der vorliegende Gesetzentwurf unter anderem mit den Verbänden der Wasserwirtschaft, des produzierenden Gewerbes, den Umweltverbänden und den kommunalen Spitzenverbänden diskutiert worden sei. Höfken: „Wir haben vielfältige Anregungen erhalten, die wir bei der Gestaltung des Gesetzes berücksichtigen konnten.“ Die ökologische Lenkungswirkung ziehe sich wie ein roter Faden durch den Entwurf, etwa durch einen verringerten Entgeltsatz für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.

Die Ministerin betonte weiter, dass der Wassercent als Finanzierungsinstrument notwendig sei, um die wasserwirtschaftlichen Herausforderungen der Zukunft stemmen zu können. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichte die Länder, alle Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu überführen. Dieser sei in Rheinland-Pfalz erst bei 27 Prozent der Bäche, Flüsse und Seen erreicht. Um weiter voran zu kommen, müssen in Rheinland-Pfalz allein bis zum Jahr 2015 rund 420 Millionen Euro investiert werden.

Wasserwirtschaft

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Wasserentnahmeentgelt

Mainz, 17.04.12. Das rheinland-pfälzische Kabinett hat heute den von Umweltministerin Ulrike Höfken vorgelegten Gesetzentwurf zur Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens zugeleitet. Rheinland-Pfalz ist somit das dreizehnte Bundesland, in dem zukünftig für die Entnahme von Grundwasser und von Wasser aus oberirdischen Gewässern ein Wassercent erhoben werden soll.

„Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren haben wir die wenigen Änderungsvorschläge der Kammern und Verbände in den Gesetzentwurf aufgenommen“, berichtete Ministerin Höfken. Sie betonte, dass die Einnahmen aus dem Wassercent zweckgebunden sind und ausschließlich dem Schutz der Gewässer in Rheinland-Pfalz zugute kommen: „Ein nachhaltiger Schutz unseres Wassers benötigt eine sichere Finanzierung. Der Wassercent soll insbesondere zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung und zur Gewässerrenaturierung verwendet werden.“ Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichte die Länder, alle Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu überführen. Dieser sei in Rheinland-Pfalz erst bei 27 Prozent der Bäche, Flüsse und Seen erreicht. Um weiter voran zu kommen, müssen allein bis zum Jahr 2015 rund 420 Millionen Euro investiert werden.

Das Kabinett hatte bereits im Dezember vergangenen Jahres den Gesetzentwurf des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten im Grundsatz gebilligt. Aus der Anhörung der Kammern und Verbände sowie der Beteiligung des Kommunalen Rates in den vergangenen Wochen haben sich im Wesentlichen folgende Anpassungen ergeben:

Liste mit 3 Einträgen • Zum einen wurde aufgrund der hohen Energie- und Ressourceneffizienz ein neuer Entgeltssatz von 0,5 Cent für Wasserentnahmen zur Durchlaufkühlung beim Betrieb hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die ausschließlich erneuerbare Energieträger, Erdgas oder Abfallstoffe verwenden, aufgenommen. • Zudem wurde der Entgeltssatz für Wasserentnahmen zur Durchlaufkühlung von 1,0 Cent auf 0,9 Cent abgesenkt und soll nun auch für Wasserentnahmen zur Gewinnung und Aufbereitung von Bodenschätzen gelten, wenn das Wasser einem Gewässer unmittelbar zugeführt wird. • Außerdem ist vorgesehen, das Gesetz zum 1. Januar 2013 und nicht – wie bisher geplant – rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft treten zu lassen.

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